
FAQ
Darf ich Sprechstunden bei verschiedenen Therapeut:innen in Anspruch nehmen? --> Ja. Sie können parallel Sprechstunden bei verschiedenen Therapeut:innen wahrnehmen, um sich zu orientieren und einen passenden Therapieplatz zu finden. Das ist ausdrücklich erlaubt und üblich.
Woher weiß ich, welche Therapieform die richtige für mich ist? --> Das klärt sich meist in den psychotherapeutischen Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen. Dort werden Ihre Beschwerden, Ziele und persönlichen Muster gemeinsam eingeordnet und daraus eine passende Therapieempfehlung abgeleitet.
Mir geht es zu schlecht, um eine lange Wartezeit auszuhalten – was kann ich tun? --> Wenn Sie sich akut überfordert oder in Gefahr fühlen, holen Sie bitte sofort Hilfe: •Krisendienste Bayern: 0800 655 3000 (24/7, kostenfrei) •TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 (24/7, anonym) •Bei akuter Lebensgefahr: 112 Alternativ können Sie sich auch direkt an die psychiatrische Notaufnahme in München wenden.
Welche Nachteile können sich für mich durch eine Psychotherapie ergeben? Bei privater Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie bei Verbeamtung müssen frühere Psychotherapien bei Neuabschlüssen bzw. Gesundheitsprüfungen angegeben werden. Das kann in Einzelfällen zu Rückfragen oder Zuschlägen führen. Für bereits bestehende Versicherungen oder laufende Beamtenverhältnisse hat eine Therapie in der Regel keine Nachteile. Zudem wird eine abgeschlossene Behandlung heute oft als verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Gesundheit bewertet.
Wann sollte ich mich zusätzlich um einen Platz bei einer Psychiater:in kümmern? --> Wenn Ihre Beschwerden stark ausgeprägt sind, sich nicht ausreichend bessern oder Medikamente sinnvoll sein könnten (z. B. bei Depressionen, starken Ängsten oder Schlafstörungen), ist eine ergänzende psychiatrische Abklärung empfehlenswert.
Ich war in den letzten zwei Jahren in Therapie – kann ich trotzdem neu beginnen? --> Ja. Eine erneute Psychotherapie ist möglich, wenn weiterhin oder wieder ein behandlungsbedürftiger Leidensdruck besteht. Die Krankenkasse prüft dann, ob eine neue Behandlung medizinisch begründet ist.
Welche Nebenwirkungen kann Psychotherapie haben? --> Vorübergehend können Gefühle wie Traurigkeit, Verunsicherung oder innere Unruhe zunehmen, wenn belastende Themen bearbeitet werden. Diese Reaktionen sind meist Teil des Veränderungsprozesses und klingen in der Regel wieder ab.
Was passiert in den probatorischen Sitzungen? --> In den probatorischen Sitzungen lernen wir uns kennen, klären Ihre Anliegen, stellen ggf. eine Diagnose und besprechen, ob und in welcher Form eine Therapie sinnvoll ist.
Was ist, wenn ich merke, dass es menschlich nicht passt? -->Dann können Sie die Behandlung jederzeit beenden. Eine gute therapeutische Beziehung ist zentral – es ist völlig in Ordnung, sich in diesem Fall neu zu orientieren. Bereits bewilligte Therapiestunden können in der Regel zu einer anderen Therapeutin oder einem anderen Therapeuten mitgenommen werden.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss? --> Bei Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 80 % der Behandlungskosten berechnet. Dies gilt auch für erste Sprechstunden.
Wie vertraulich ist das, was ich erzähle? --> Alles, was Sie in der Therapie mitteilen, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht und bleibt streng vertraulich.
Welche Verantwortung trage ich als Patient:in in der Psychotherapie? -->Sie tragen Verantwortung dafür, Termine wahrzunehmen, offen mitzuteilen, was Sie belastet, und die Therapie aktiv mitzugestalten. Veränderung entsteht durch die gemeinsame Arbeit – nicht allein durch die Sitzungen.